August 2023
Fragen an die Landesregierungen von Bremen und Niedersachsen zum Atomkraftwerk Esenshamm
A. Wasser/Abwasser/Brackwasser/UVP/Einleitungserlaubnis
1. Sind Sie bereit nun eine UVP für den Brackwasserbereich im weiteren Umfeld um das AKW Esenshamm in Auftrag zu geben mit folgenden Inhalten?
a) Weserwasser, Watt, Reithpflanzen auf alpha, beta, gamma, Neutronen-Strahlen neben den sonst üblichen Belastungsparametern zu untersuchen?
b) Bewertung der Ergebnisse zu a) hinsichtlich WRRL und dem Röhrricht als gesetzlich geschütztes Biotop.
c) Bewertung des Hochwasserrisikos inkl. ggf Benennung von Gebieten mit Hochwasserrisiko (Risikogebiete nach § 73 WHG).
d) Wenn c) benannt Maßnahmenprogrammerstellung (§ 82 Abs.2, 4, 5 WHG) um Bewirtschaftungsziele zu erreichen.
2. Sind Sie bereit zu erwirken, dass das NLWKN eine Einleitungserlaubnis zum AKW Esenshamm anpasst, dahingehend dass die Grenzwerte für Tritium und die anderen Radioisotope ähnlich wie für das AKW Brunsbüttel festgelegt werden?
a) Sind Sie bereit die Verwaltungsverfahrensverordnung dahingehend anzupassen, dass auch unterhalb von einer UVP-Pflicht eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Regelfall in Niedersachsen wird?
3. Sind Sie bereit eine Machbarkeitsstudie zur Anlegung eines Ringdeiches um das AKW Esenshamm (Schutz der 3 Läger auf dem besonders verwundbaren Kraftwerksgelände) in Auftrag zu geben?
B. Hochwasserschutz und Deichsicherheit
1. Wie werden angesichts der ungeklärten Frage einer Endlagerung von radioaktiven Abfällen und des in den nächsten Jahrhunderten weiter ansteigenden Meeresspiegels, die 3 bestehenden Zwischenläger auf dem Gelände des AKW Esenshamm vor Sturmfluten und Überflutungen geschützt?
2. Auf welchen Bemessungsgrundlagen wurden die bestehenden Hochwasserschutzanlagen (beim AKW oder in dessen Nähe) dort errichtet?
a) In welchen Zeiträumen fand dies statt und gab es Nachbesserungen?
b) Ist eine Einsichtnahme dieser Unterlagen durch unsere MitstreiterInnen auch mit Unterstützung von ExpertInnen und Fachleuten möglich? Wenn nein, warum nicht?
3. Ist Ihnen die Folgestudie „zu schweren Unfällen im AKW Esenshamm und ihre Folgen“ der Physikerin Oda Becker und dem Physiker Wolfgang Neumann aus dem Jahre 2008 bekannt?
a) Begründung: Insbesondere die, von Oda Becker in der Zusammenfassung erfolgte Aussage: „Es gibt deutliche Hinweise, dass in der erst im letzten Jahr vorgelegten Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) 2001 das Hochwasserrisiko deutlich unterschätzt wurde. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, muss umgehend eine Neubewertung des Hochwasserrisikos erfolgen. Dabei muss vor allem geklärt werden, ob ein ausreichender Hochwasserschutz nachrüstbar ist. „
b) Sind diese Hinweise bis heute abgeklärt oder behandelt worden?
4. Wird aufgrund der Bestätigung eines Unterbesticks des Deiches an 2 Stellen vor dem AKW-Gelände – ca. 440 m nördlich um ca 1,1 m und direkt südlich um ca. 0,45 m – nunmehr eine Priorisierung des Hochwasserschutzes und eine entsprechende Deicherhöhung oder/ und alternative Maßnahmen wie z.B. der Bau eines Ringdeiches um das AKW Gelände erfolgen ? (Diese Priorisierung ist im LAWA-Bericht insbesondere für Regionen mit hohem Schadenspotential so vorgesehen).
Wenn nein, warum nicht?
C. Freimessen/Rückbau/Zwischenläger sichern
Zum Schutz von Menschen und Natur sieht die Strahlenschutzverordnung das Minimierungsgebot vor. (§2 StrlSchV) Gesundheit ist nicht vernachlässigbar!
Beim gesamtem Stilllegungsprozess inklusive des Abrisses der Atomkraftwerke und der Atommülllagerung (§2 StrlSchV Abs. 1 Nr. 1) hat der Betreiber (Preußen Elektra, PEL) die Pflicht, für die Vermeidung von unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung.
1. Warum setzt sich Politik nicht endlich für eine Novellierung der Strahlenschutzverordnung ein, die sich an diesen Grundsätzen messen lässt?
Das 10 Mikro Sievert Konzept ermöglicht den AKW Betreibern einen Teil der Rückbauabfälle nach dem Wirtschaftskreislaufgesetz zu entsorgen, obwohl das Konzept und die Messgeräte veraltet sind und dringend nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu hinterfragen, bzw. weiter zu entwickeln sind.
2. Warum nimmt man nicht endlich eine Neubewertung dieser radioaktiven Abfälle vor, bevor sie im ganzen Land auf Mülldeponien verteilt werden oder der Metallschmelze und damit für neue Produkte zu verarbeiten?
Preußen Elektra plant „lediglich“ für 11600 to freigemessene radioaktive Rückbauabfälle Abtransporte für die Deponie Brake-Käseburg und hat nun per Gutachten versucht Käseburg vom NMU bestätigen zu lassen. Da man skandalöserweise das Atomrecht durch Abfallrecht ersetzt (§29 StrSchG), wäre die Nachvollziehbarkeit der radioaktiven Abfälle kaum noch gewährleistet. Niemand weiß in absehbarer Zukunft, wo überall im Land diese „strahlenden Abfälle“ lagern.
Für die Mitarbeiter der Deponie wird das 10 Mikro Sievert Kriterium überhaupt nur eingehalten, wenn die Freigabewerte durch Einzelfallnachweis nur zu 25% ausgeschöpft werden.
Der TÜV hat diesen Einzelfallnachweis noch einmal reduziert, um das 10 Mikro Sievert Kriterium zu gewährleisten. (S. 66 des TÜV Gutachtens)
3. Wie begründen Sie das und wie wird die Kontrolle durchgeführt?
Auch die sog. „freigemessene Abfälle“ aus den AKWs strahlen weiter, genauso wie die 1.900 Castorbehälter in den 16 Zwischenlagern und weitere 600.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, für die bisher keine Aussicht auf eine Endlagerung besteht. Daher sollte kein weiterer radioaktiver Abfall im Land verteilt werden, weil unstrittig ist, dass Mensch und Natur gefährdet sind.
Wir fordern daher ein Zentrallager für die „freigemessenen Abfälle“, damit diese nicht weiter im Land verteilt und verscharrt werden.
4. Wann ringt sich die Politik auf Landes- und Bundesebene endlich durch, eine andere Art für diese radioaktiven Abfälle zu entwickeln? Wann führt das NMU/Land Niedersachsen endlich eine Bundesratsinitiative zur Einrichtung eines Zentrallagers für radioaktive Rückbauabfälle durch?
Die Genehmigung der 16 Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente läuft nach 40 Jahren aus und es gibt kein Endlager.
5. Wie werden die Neugenehmigungen der Zwischenläger durchgeführt und wie werden die 1.900 CASTOREN sicher überprüft ohne den Austritt von Radioaktivität?
6.Warum gibt es bisher keine „heiße Zelle“ an jedem Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente, um mehr Sicherheit für Mensch, Tier und Natur gewährleisten zu können?
Rodenkirchen, 23. August 2023
Im Auftrage des Arbeitskreises:
Karsten Langbehn, Brake, Tel.04401/2593)
Hans-Otto Meyer-Ott, Brake, Tel. 04401/859115
Anke Krein, Bremerhaven, Tel. 0471/290898